Spenden & Zuwendungsbestätigungen

Hinweise für Unterstützerinnen und Unterstützer

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie Projekte zur Stärkung der Gemeinde Apen.
Ob Geldspende oder Sachzuwendung – jede Unterstützung hilft, Maßnahmen mit regionalem Mehrwert umzusetzen und die wirtschaftliche sowie gemeinschaftliche Entwicklung vor Ort zu fördern.

Damit wir Zuwendungsbestätigungen korrekt und rechtssicher ausstellen können, sind bestimmte Angaben erforderlich, die steuerrechtlich verbindlich vorgegeben sind.

Welche Angaben benötigen wir?

Zuwendungsbestätigungen werden nach dem amtlich vorgegebenen Muster ausgestellt. Diese enthalten alle vom Finanzamt geforderten Pflichtangaben. Für die Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung benötigen wir:

  • Vollständigen Namen der spendenden Person
    (bei Unternehmen: offizieller Firmenname laut Registereintrag)
  • Vollständige Anschrift
  • Eindeutige Zuordnung der Zuwendung
    – Für welches Projekt oder welche Maßnahme wurde gespendet?
    – Datum der Zuwendung
    – Höhe der Zuwendung
  • Zahlungsnachweis
    – Überweisungsbeleg / Kontoauszug
    – oder Bestätigung einer Barzuwendung

Nur bei vollständigen Angaben dürfen wir eine steuerlich wirksame Zuwendungsbestätigung ausstellen.

Vereinfachter Spendennachweis bis 300 Euro

Für Spenden bis einschließlich 300 Euro genügt dem Finanzamt in der Regel der Überweisungsbeleg als Nachweis.

Eine gesonderte Zuwendungsbestätigung ist in diesen Fällen nicht zwingend erforderlich.
Auf Wunsch stellen wir diese selbstverständlich aus.

Wofür dürfen wir keine Zuwendungsbestätigung ausstellen?

  • Eine steuerlich absetzbare Spendenquittung ist nicht möglich bei:
  • Zahlungen mit Gegenleistung (z. B. Eintritt, Warenverkauf, Standgebühren)
  • Sponsoring mit Werbewirkung
  • nicht eindeutig zuordenbaren Zahlungen
  • unvollständigen oder fehlerhaften Angaben

Verantwortung und Transparenz

Als eingetragener Verein tragen wir Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwendung aller Mittel.
Zuwendungsbestätigungen dürfen ausschließlich für freiwillige Zuwendungen ohne Gegenleistung ausgestellt werden.

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung ausstellt, haftet persönlich für die entgangene Steuer (§ 10b Abs. 4 EStG).

Transparenz schafft Vertrauen – und Vertrauen ist die Grundlage unserer Arbeit für die Gemeinde Apen.

Kontakt

Bei Fragen rund um Spenden oder Zuwendungsbestätigungen:

info@werbegemeinschaftapenaugustfehn.clubdesk.com